BFH: Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten
Der BFH hat im Urteil vom 10.11.2010 - XI R 79/07 - entschieden: Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind aufgrund der am 6.5.2006 in Kraft getretenen Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG steuerpflichtig. Die in dieser Vorschrift getroffene Regelung, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz.
(PM BFH vom 5.1.2011)
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2011-149-3