BFH: Verlustabzugsbeschränkung – Beitrittsaufforderung an das BMF
Der BFH hat durch Beschluss vom 20.10.2010 – I R 62/08 – entschieden: Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Schließt § 15 Abs. 4 S. 6 und 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG den Abzug eines Verlustes aus, der darauf be-ruht, dass eine Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung am Unternehmen einer anderen Kapitalgesellschaft in ihrer Bilanz gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG 2002 mit dem niedrigeren Teilwert bewertet? Ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG einen Abzug von Verlusten nur für die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft ausschlie-ßen? Ist es mit den Regeln zum verfas-sungsrechtlichen Vertrauensschutz vereinbar, § 15 Abs. 4 S. 6 und 7 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG auf Verluste anzuwenden, die auf einer im Februar 2002 vereinbarten stillen Beteiligung beruhen und im Veranlagungszeitraum 2003 entstanden sind?
Volltext des Beschl.: //BB-ONLINE BBL2011-86-4
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