BFH: Anrechnung von KapESt auf Fondserträge
Der BFH hat im Urteil vom 8.9.2010 – I R 90/09 – entschieden: Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind. Dieser Beurteilung steht nicht das Urteil des BFH vom 31.8.1999 – VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420, entgegen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-85-1
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