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Steuerrecht
30.12.2010
Steuerrecht
BFH: Mittelbare Beteiligung an grundbesitzender Gesellschaft

Der BFH hat im Urteil vom 25.8.2010 - II R 65/08 - entschieden: Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG (i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 v. H. auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblichen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen bestehenden Beteiligungsquoten kommt nicht in Betracht.

Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2011-85-3

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