Das BMF hat in dem am 21.6.2012 veröffentlichten Monatsbericht bekannt gemacht, dass die Steuereinnahmen im Mai 2012 seit zwei Jahren erstmalig zurückgegangen sind. Im Vergleich zum Vorjahresmonat nahmen sie um 4,3 Prozent ab. Das Ministerium führt
Das BMF hat durch Schreiben vom 15.6.2012 – IV D 3 – S 7344/12/10001 – die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2012 eingeführt. Es handelt sich um die Vordruckmuster – USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2012 – Anlage UR zur
Das FG Münster hat im Urteil vom 8.3.2012 – 9 K 4197/08 G – entschieden: Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen kommt auch in Zeiträumen vor Einführung des § 9
FG Münster, Urteil vom 8.3.2012 - 9 K 4197/08 GSachverhaltStreitig ist, ob die Klägerin, die im Jahr 2006 durch formwechselnde Umwandlung aus der X...... GmbH & Co. KG hervorgegangen ist, im Streitjahr 2003 die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz
Der BFH hat im Urteil vom 11.4.2012 – I R 63/11 – entschieden: Lehnt das FA eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO ab, ist eine hiergegen erhobene Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig. Volltext des Urteils: //
BFH, Urteil vom 11.4.2012 - I R 63/11LeitsatzLehnt das FA eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands gemäß § 364a AO ab, ist eine hiergegen erhobene Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig.SachverhaltDie Klägerin und Revisionsklägerin
Der BFH hat im Urteil vom 14.3.2012 – X R 50/09 – entschieden: Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1633-2 unter www.betriebs-berater.de
BFH, Urteil vom 14.3.2012 - X R 50/09LeitsatzEine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen.SachverhaltDie Kläger und Revisionskläger (Kläger) wehren sich gegen eine Teileinspruchsentscheidung nach §
EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Kokott, vom 14.6.2012 - C-234/11, TETS Haskovo(Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen Sad Varna [Bulgarien])I - Einleitung1. Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union wird durch den
Dr. Franceska Werth ist am 18.6.2012 vom Bundespräsidenten zur RiBFH ernannt worden und hat am 19.6.2012 ihren Dienst im BFH angetreten. Das Präsidium hat Frau Dr. Werth dem vornehmlich für die Besteuerung von Kapitaleinkünften sowie von
Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Hartmut Koschyk, MdB, stellte am 19.6.2012 gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.
Die Generalanwältin beim EuGH Kokott hat am 14.6.2012 in dem Verfahren C-234/11, TETS Haskovo, folgende Schlussanträge gestellt: Art. 187 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Zerstörung von Investitionsgütern mit dem
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 15.6.2012 zum Gesetzentwurf (BR-.Drs. 254/12) keine Stellungnahme beschlossen; der federführende Finanzausschuss sowie der Rechtsausschuss hatten empfohlen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, im
Die Generalanwältin beim EuGH Kokott hat am 14.6.2012 in dem Verfahren C-234/11, TETS Haskovo, folgende Schlussanträge gestellt: Art. 187 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Zerstörung von Investitionsgütern mit dem
Der BFH hat im Urteil vom 11.4.2012 – VIII R 28/ 09 – entschieden: Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i. S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt. Zinsen aus
Der BFH hat im Urteil vom 29.2.2012 – II R 57/09 – entschieden: Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist auch dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, wenn der (Alt-)Gesellschafter nach der
BFH, Urteil vom 11.4.2012 - VIII R 28/09Leitsätze1. Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i.S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt.2. Zinsen aus einer Grundschuld
BFH, Urteil vom 18.4.2012 - II R 36/10 Leitsätze1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an