Die EU-Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten heute (Montag) förmlich angenommen haben. Unternehmen können
Abschn. 1a.2 Abs. 6 S. 1 UStAE sieht vor, dass ein Lieferant, wenn er Waren zunächst in ein „Konsignationslager“ verbringt und der Abnehmer diese Waren aus dem Lager entnimmt, mehrere
Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat auf ihrer Jahrestagung am 19.5.2017 beschlossen, zügig Gesetzesänderungen zu erarbeiten, um gängige Steuervermeidungspraktiken beim Onlinehandel einzudämmen, um Steuergerechtigkeit wiederherzustellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und damit bislang ausbleibende Einnahmen des Staates zu generieren. ..