BFH: Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen
Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – XI R 22/15 - wie folgt entschieden: Die Verwaltungsleistungen von betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei, sondern umsatzsteuerpflichtig, wenn die Arbeitnehmer kein Anlagerisiko tragen und der Arbeitgeber zur Zahlung an das Altersversorgungssystem gegenüber seinen Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet ist.