BFH: Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest
Der BFH hat mit Urteil vom 3.8.2017 – V R 15/17 - wie folgt entschieden: Die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.