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Steuerrecht
13.09.2017
Steuerrecht
BFH: Fondsgesellschaften – Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit – Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Der BFH hat mit Urteil vom 8.6.2017 – IV R 30/14 - wie folgt entschieden:

1. Besteht das Geschäftskonzept einer Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) in dem Ankauf, der Vermietung und dem Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter, ist eine Verklammerung dieser Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit rechtlich nur dann zulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit festgestanden hat, dass sich das erwartete positive Gesamtergebnis nur unter Einbeziehung des Erlöses aus dem Verkauf der vermieteten (verleasten) Wirtschaftsgüter erzielen lässt (insoweit inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 8. Juni 2017 IV R 6/14).

2. Die Verklammerung der Teilakte bedingt, dass die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird.

 

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