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Steuerrecht
09.08.2012
Steuerrecht
BFH: Eigentümerhaftung gem. § 74 AO bei grundstücksgleichen Rechten

Der BFH hat im Urteil vom 23.5.2012 – VII R 28/ 10 – entschieden: Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen, die er diesem Unternehmen überlässt, erstreckt sich auch auf ein überlassenes Erbbaurecht, das dem Unternehmen als Betriebsgrundlage dient. Die Haftung nach § 74 AO wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der dem Unternehmen überlassene Gegenstand nicht im Eigentum des Haftenden, sondern im Eigentum einer KG steht, wenn Gesellschafter der KG ausschließlich der Haftende und eine andere am Unternehmen wesentlich beteiligte Person sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2018-1 unter www.betriebs-berater.de

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