Der BFH hat im Urteil vom 14.3.2012 – X R 50/09 – entschieden: Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1633-2 unter www.betriebs-berater.de
BFH, Urteil vom 14.3.2012 - X R 50/09LeitsatzEine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen.SachverhaltDie Kläger und Revisionskläger (Kläger) wehren sich gegen eine Teileinspruchsentscheidung nach §
EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Kokott, vom 14.6.2012 - C-234/11, TETS Haskovo(Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen Sad Varna [Bulgarien])I - Einleitung1. Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union wird durch den
Dr. Franceska Werth ist am 18.6.2012 vom Bundespräsidenten zur RiBFH ernannt worden und hat am 19.6.2012 ihren Dienst im BFH angetreten. Das Präsidium hat Frau Dr. Werth dem vornehmlich für die Besteuerung von Kapitaleinkünften sowie von
Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Hartmut Koschyk, MdB, stellte am 19.6.2012 gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.
Die Generalanwältin beim EuGH Kokott hat am 14.6.2012 in dem Verfahren C-234/11, TETS Haskovo, folgende Schlussanträge gestellt: Art. 187 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Zerstörung von Investitionsgütern mit dem
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 15.6.2012 zum Gesetzentwurf (BR-.Drs. 254/12) keine Stellungnahme beschlossen; der federführende Finanzausschuss sowie der Rechtsausschuss hatten empfohlen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, im
Die Generalanwältin beim EuGH Kokott hat am 14.6.2012 in dem Verfahren C-234/11, TETS Haskovo, folgende Schlussanträge gestellt: Art. 187 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Zerstörung von Investitionsgütern mit dem
Der BFH hat im Urteil vom 11.4.2012 – VIII R 28/ 09 – entschieden: Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i. S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt. Zinsen aus
Der BFH hat im Urteil vom 29.2.2012 – II R 57/09 – entschieden: Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist auch dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, wenn der (Alt-)Gesellschafter nach der
BFH, Urteil vom 11.4.2012 - VIII R 28/09Leitsätze1. Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i.S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt.2. Zinsen aus einer Grundschuld
BFH, Urteil vom 18.4.2012 - II R 36/10 Leitsätze1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an
BFH, Urteil vom 29.2.2012 - II R 57/09Leitsätze1. Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist auch dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, wenn der (Alt-)Gesellschafter nach der Übertragung der
BFH, Urteil vom 28.3.2012 - II R 43/11 Leitsätze1. Der für die Berücksichtigung von Vorerwerben maßgebliche Zehnjahreszeitraum des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist rückwärts zu berechnen. Dabei ist der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.2. Bei der
BFH, Urteil vom 8.3.2012 - V R 14/11 Leitsätze1. Zu den Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung bei § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG.2. Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit
Der BFH hat mit Urteil vom8.3.2012 – V R 14/11 – entschieden, dass eine gemeinnützige Körperschaft, die Seminare steuerfrei veranstaltet, für die Beherbergung und Beköstigung von Seminarteilnehmern nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % in
Das BMF hat im Schreiben vom 7.6.2012 – IV D 2 – S 7300/07/10001 :001 – auf die BFH-Urteile vom 20.12.2005 – V R 14/04, BB 2006, 930 Ls, vom 9.11.2006 – V R 9/04, BStBl. II 2007, 285, BB 2007, 595 Ls, vom 22.7.2010 – V R 14/09, und vom 13.1.2011 – V
Das FG Münster hat sich im Urteil vom 27.4.2012 – 4 K 3589/09 E – zur Frage der formellen Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs geäußert, mit dessen Führung bei Beibehaltung des Fahrzeugs während des laufenden Kalenderjahres begonnen wird. Der Senat