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Steuerrecht
27.09.2012
Steuerrecht
BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

Der BFH hat im Urteil vom 13.6.2012 – VI R 47/ 11– entschieden: Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. Im Streitfall war der Kläger, ein Elektromonteur, für seinen Arbeitgeber, eine Firma in X, im Kraftwerk Y tätig. Nach den Grundsätzen einer Einsatzwechseltätigkeit waren ihm steuerfrei Reisekosten und Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung ersetzt worden.Der BFH verwies die Sache zur Klärung an das FG zurück.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2465-5 unter www.betriebs-berater.de

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