FG Düsseldorf: Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung einer Grundstücksvermietung
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 21.4.2010 – 5 K 860/08 U – entschieden: Der Umstand, dass zusammen mit dem Gebäude der Mieterin auch als Betriebsvorrichtungen zu qualifizierende Einrichtungsgegenstände überlassen wurden, führt nicht dazu, dass die Überlassung des Gebäudes (einschließlich der Betriebsvorrichtungen) als einheitliche steuerpflichtige sonstige Leistung anzusehen ist. Das FG hatte die Revision nicht zugelassen.
(Mitteilung FG Düsseldorf vom 15.8.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2082-2 unterwww.betriebs-berater.de