Der BFH hat mit Urteil vom 19.3.2019 – VII R 11/18 - entschieden: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, sind zunächst alle von diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ungeachtet ihrer Gewichtung den Abschnitten der WZ 2003 zuzuordnen. Gehören nicht alle Tätigkeiten zum Produzierenden Gewerbe, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand des vom Antragsteller gewählten Kriteriums zu bestimmen.
Der BFH hat mit Urteil vom 12.3.2019 – IX R 44/17 - entschieden: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG.
Der BFH hat mit Urteil vom 19.3.2019 – VII R 27/17 - entschieden: Zuständig für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 16 ff. AO zuständige Finanzbehörde. An seiner mit Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 69/10 (BFHE 234, 114) vertretenen Auffassung, dass für Entscheidungen durch Abrechnungsbescheid diejenige Behörde zuständig ist, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2019 – X K 4/18 - entschieden:
1. Ein isoliertes Verfahren auf Bewilligung von PKH stellt ein Gerichtsverfahren i. S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Dagegen ist eine sich hieran anschließende Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ein Rechtsbehelf, der auf die Fortführung des ursprünglichen Verfahrens gerichtet ist.
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Das BMF ändert den UStAE auf Grund der Grundsätze der BFH-Urteile vom 30.8.2017 – XI R 37/14 – und 2.8.2018 – V R 21/16. Danach erfolgt die Teilnahme an Turnieren zur Erzielung von platzierungsabhängigen Preisgeldern nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches. Dem folgt die Finanzverwaltung unter Aufgabe ihrer zuvor abweichenden Rechtsauffassung.
Der BFH hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – VIII R 36/15 - entschieden: Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG.
Der BFH hat mit Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 11/16 - entschieden:
1.Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu qualifizieren ist, betrifft verfahrensrechtlich die eigenständigen Feststellungen des Gewinnfeststellungsbescheids zur Einkunftsart und zum Vorliegen steuerfreier Einnahmen gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG oder § 3 Nr. 40a EStG. Diese Feststellungen sind insoweit untrennbar miteinander verbunden.
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Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 – VI R 15/17 - entschieden: Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Generalanwalt Pikamäe schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Regelungen eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die für Dividenden, die von einer gebietsansässigen Gesellschaft an gebietsansässige und gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschüttet werden, einen Steuerabzug an der Quelle vorschreiben und einen Mechanismus vollständiger Anrechnung auf die Körperschaftsteuer vorsehen, der gebietsansässigen Pensionsfonds vorbehalten ist und bewirkt, ...
Das Inclusive Framework hat am 31.5.2019 den bereits im Februar angekündigten Zwischenbericht zu seinen Arbeiten zur Besteuerung digitaler Unternehmen vorgelegt. Die Vorlage erfolgt zugleich als Information der G20-Finanzminister, die sich an diesem Wochenende in Fukuoka in Japan treffen werden - Japan hat in diesem Jahr die G20-Präsidentschaft inne - und die den Zwischenbericht erbeten hatten.