BFH: Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG
Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2019 – VIII R 31/16 - entschieden: Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar.