BFH (NV): Inhaltsadressat eines Gewerbesteuermessbescheids bei Ein-Unternehmer-Personengesellschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – IV R 34/16 - entschieden:
1. Erfüllt der einzige Kommanditist einer KG nicht die Voraussetzungen eines Mitunternehmers, verbirgt sich hinter der KG ertragsteuerrechtlich der Komplementär als Allein-Unternehmer.
2. Der hinter der Personengesellschaft stehende Allein-Unternehmer ist Schuldner der Gewerbesteuer. An ihn sind Gewerbesteuermessbescheid und Zerlegungsbescheid zu richten.