Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.2019 – II R 39/16 - entschieden: Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 3.4.2019 – 4 K 2524/16 F – wie folgt entschieden:
1. Der Substanzwert i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt den Mindestwert auch bei der Bewertung nach dem ...
Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.2.2019 – 4 K 108/17 – wie folgt entschieden:
1. Nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BewG ist der sich nach den §§ 78-81 BewG ergebende Grundstückswert u. a. wegen behebbarer Baumängel ...
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 16.4.2019 – 5 V 281/19 L – wie folgt entschieden:
Trägt das Finanzamt zahlreiche konkrete Umstände aus der jüngeren Vergangenheit – insbesondere mehrere erfolglose Kontopfändungen ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.3.2019 – 10 K 2990/17 E – wie folgt entschieden:
1. Der Arbeitnehmer ist insoweit nicht bereichert, als er Kosten aufwendet, die durch die private Nutzung des ihm überlassenen betrieblichen PKW veranlasst sind; auch soweit ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 28.3.2019 – 5 K 2481/16 U – wie folgt entschieden:
1. Die Anwendung des EuGH-Urteils vom 24.10.1996 – C-317/94, Elida Gibbs, im Rahmen des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG ist auf inländische Leistungsketten ...