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Steuerrecht
05.09.2019
Steuerrecht
SPD: Wiedereinführung der Vermögensteuer

Am 26.8.2019 hat das Präsidium der SPD ein Eckpunktepapier zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in Höhe von 1 v. H. (ggf. höherer Steuersatz für sog. Superreiche) beschlossen. Demzufolge soll sich die Besteuerung am Modell der Schweiz orientieren: In Anlehnung an die Erbschaftsteuer soll eine verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens erfolgen. Steuerpflichtig soll auch Auslandsvermögen sein, es sei denn, es ist durch DBA freigestellt. Ferner sollen Banken bzgl. des Werts und Umfangs der in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände zur Sicherstellung des Steuervollzugs meldepflichtig werden. Zudem sollen Kapitalgesellschaften in die subjektive Steuerpflicht einbezogen werden. Der Planung nach sollen neben der Einführung von Freibeträgen und Freigrenzen Verschonungsregelungen beim Betriebsvermögen vorgesehen werden.

Auf dieser Grundlage möchte die SPD einen konkreten Vorschlag für eine reformierte verfassungskonforme Vermögensteuer ausarbeiten.

(https://www.spd.de/aktuelles/)

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