Der BFH hat mit Urteil vom 4.4.2019 – VI R 18/17 - entschieden:
1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können.
...
Der BFH hat mit Urteil vom 20.2.2019 – II R 25/16 - entschieden:
1. Die für eine Poolvereinbarung i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben.
...
Der BFH hat mit Urteil vom 17.1.2019 – III R 35/17 - entschieden: Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt.
Der BFH hat mit Urteil vom 30.1.2019 – II R 26/17 - entschieden:
1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält.
...
Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2019 – II R 19/16 - entschieden:
1. Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden.
...
Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.2019 – II R 39/16 - entschieden: Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 3.4.2019 – 4 K 2524/16 F – wie folgt entschieden:
1. Der Substanzwert i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt den Mindestwert auch bei der Bewertung nach dem ...
Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.2.2019 – 4 K 108/17 – wie folgt entschieden:
1. Nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BewG ist der sich nach den §§ 78-81 BewG ergebende Grundstückswert u. a. wegen behebbarer Baumängel ...
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 16.4.2019 – 5 V 281/19 L – wie folgt entschieden:
Trägt das Finanzamt zahlreiche konkrete Umstände aus der jüngeren Vergangenheit – insbesondere mehrere erfolglose Kontopfändungen ...