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Steuerrecht
19.08.2019
Steuerrecht
Hessisches FG: Keine Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage durch Zahlungen an ein Kreditinstitut mit 0-Prozent Finanzierung

Das Hessische FG hat mit Urteil vom 12.2.2019 – 1 K 384/17 - entschieden:

1. Die Lieferung der finanzierten Waren und die Übernahme der durch deren Finanzierung entstandenen Kosten durch den Unternehmer stellt eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung dar, so dass durch die Einschaltung eines Dritten keine Minderung der Bemessungsgrundlage eintritt.

2. Finanzierungsentgelte stellen keinen durchlaufenden Posten i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG dar, der zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Warenverkäufe führen könnte.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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