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Steuerrecht
20.08.2019
Steuerrecht
BMF: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)

BMF, Schreiben vom 15.8.2019 – IV C 5 - S 2342/19/10007 :001

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018 (BGBl. I 2018, 2338, BStBl. I 2018, 1377) wurde die neue Steuerbefreiung § 3 Nr. 15 EStG in das EStG aufgenommen, um Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr zu begünstigen. Ziel dieser Begünstigung ist es, die Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen, um die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken. Dazu hat das BMF nunmehr ein ausführliches Schreiben zu den Details der Steuerbefreiungen gem. § 3 Nr. 15 EStG bekannt gemacht.

 

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