BReg: Weitgehende Abschaffung des SolZ ab 2021 beschlossen
Am 21.8.2019 hat das Bundeskabinett die „weitgehende Streichung“ des SolZ ab 2021 beschlossen. Es folgt damit den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Demzufolge soll der SolZ für 90 Prozent der Zahler gestrichen werden, weitere 6,5 Prozent sollen ihn von 2021 an nur noch teilweise progressiv zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Die Topverdiener (3,5 Prozent der heutigen Zahler) sollen den SolZ unverändert in voller Höhe zahlen. Über die vollständige Abschaffung könne, so Scholz, erst in der kommenden Legislaturperiode befunden werden (sz vom 21.8.2019).
Das dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegende Zahlenwerk (s. auch FAZ vom 22.8.2019, 15) führt zu folgenden Auswirkungen: Mit der Neuregelung werden die Steuerzahler von 2021 an um gut 10 Mrd. Euro pro Jahr entlastet; für 2019 wird mit einem Aufkommen aus dem SolZ von ca. 19,4 Mrd. Euro gerechnet, bis 2024 steigt es auf etwa 12 Mrd. Euro an. Bisher muss zahlen, wer als Single mehr als 972 Euro an Einkommensteuer leistet oder als Ehepaar mehr als 1 944 Euro. Ab 2021 soll den SolZ nur noch zahlen, wer mehr als 16 956 Euro abgeben muss. Ehepartner werden dann ab 33 912 Euro Einkommensteuer zum Soli gebeten. Für Familien mit Kindern liegen die Freigrenzen höher. D. h. Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeit-nehmer, die im Jahr nicht mehr als 73 874 Euro brutto verdienen, zahlen nach der geplanten Regelung ab 2021 keinen SolZ mehr. Bis zu einem Einkommen von 109 451 Euro zahlen sie einen Teil, wer mehr verdient zahlt den vollen SolZ wie bisher.
Eine Familie mit zwei Kindern, in der nur ein Elternteil arbeitet, zahlt bis zu einem Bruttojahreslohn von 151 990 Euro gar keinen Soli. Bis 221 375 Euro fällt zumindest ein Teil an, danach der volle Zu-schlag.
Nach Rechnung des Ministeriums sind auch 88 Prozent der zur Einkommensteuer veranlagten Gewerbetreibenden vom SolZ befreit. Das sind z. B. selbstständige Handwerker. Weitere 6,8 Prozent müssen zumindest nicht mehr die volle Summe zahlen.