Der BFH hat mit Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 11/16 - entschieden:
1.Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu qualifizieren ist, betrifft verfahrensrechtlich die eigenständigen Feststellungen des Gewinnfeststellungsbescheids zur Einkunftsart und zum Vorliegen steuerfreier Einnahmen gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG oder § 3 Nr. 40a EStG. Diese Feststellungen sind insoweit untrennbar miteinander verbunden.
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Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 – VI R 15/17 - entschieden: Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Generalanwalt Pikamäe schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Regelungen eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die für Dividenden, die von einer gebietsansässigen Gesellschaft an gebietsansässige und gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschüttet werden, einen Steuerabzug an der Quelle vorschreiben und einen Mechanismus vollständiger Anrechnung auf die Körperschaftsteuer vorsehen, der gebietsansässigen Pensionsfonds vorbehalten ist und bewirkt, ...
Das Inclusive Framework hat am 31.5.2019 den bereits im Februar angekündigten Zwischenbericht zu seinen Arbeiten zur Besteuerung digitaler Unternehmen vorgelegt. Die Vorlage erfolgt zugleich als Information der G20-Finanzminister, die sich an diesem Wochenende in Fukuoka in Japan treffen werden - Japan hat in diesem Jahr die G20-Präsidentschaft inne - und die den Zwischenbericht erbeten hatten.
Der BFH hat mit Urteil vom 4.4.2019 – VI R 18/17 - entschieden:
1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können.
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Der BFH hat mit Urteil vom 20.2.2019 – II R 25/16 - entschieden:
1. Die für eine Poolvereinbarung i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben.
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Der BFH hat mit Urteil vom 17.1.2019 – III R 35/17 - entschieden: Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt.
Der BFH hat mit Urteil vom 30.1.2019 – II R 26/17 - entschieden:
1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält.
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Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2019 – II R 19/16 - entschieden:
1. Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden.
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