BFH: Gewinnpauschalierung bei wissenschaftlichen Tagungen
Der BFH hat mit Urteil vom 26.6.2019 – V R 70/17 - entschieden: Werbung i. S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch durch die Vermietung von Standflächen bei Kongressen möglich.
Der BFH hat mit Urteil vom 26.6.2019 – V R 70/17 - entschieden: Werbung i. S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch durch die Vermietung von Standflächen bei Kongressen möglich.