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Steuerrecht
27.08.2019
Steuerrecht
BReg: ErbR 2019 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 21.8.2019 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (ErbStR 2019) beschlossen (BR-Drs. 387/19). Die ErbStR 2019 sollen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016 (BGBl. I, S. 2464), der aktuellen Rechtsprechung des BFH sowie den zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen Rechnung tragen. Der Beschluss wurde dem Bundesrat zugeleitet, dessen Zustimmung zum Erlass gem. Artikel 108 Abs. 7 GG erforderlich ist.

(www.bundesregierung/menü/kabinettssitzungen.de)

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