BFH: Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht
Der BFH hat mit Urteil vom 23.5.2019 – V R 7/19 (V R 38/16) - entschieden: Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. des Art. 132Abs. 1Buchst. i und j MwStSystRL fällt.