BFH: Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Entscheidung des BVerfG
Der BFH hat mit Beschluss vom 18.7.2019 – VII R 9/19 (VII R 4/09) - entschieden: Hat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen.