BGH, Urteil vom 6.10.2010 - VIII ZR 210/07 LeitsatzFür die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenver-käufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.8.2010 - WpÜG 3/10Leitsätze1. Die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Fehlerbekanntmachungsanordnung im Enforcement-Verfahren kann mit dem auch im
OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 Leitsätze1. Das Gericht ist bei der Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach § 15 UmwG auf seine Angemessenheit nicht an das von den Verschmelzungspartnern vertraglich vereinbarte
BFH, Urteil vom 22.7.2010 - IV R 30/08Leitsätze1. Die in dem BMF-Schreiben vom 14.1.2003 - IV A 6 -S 2134- 52/02 dargestellte Ermittlung des abzuspaltenden Buchwerts der Milchlieferrechte zum 1.7.1970 basiert auf einer vertretbaren sachgerechten und
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2009 - 6 K 1918/07, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 77/10)Leitsätze (des Kommentators)1. Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung gem. § 250 HGB/§ 5 Abs. 5 EStG bestimmt sich nach Maßgabe der zugrunde liegenden
BFH, Urteil vom 22.6.2010 - VIII R 3/08Leitsätze1. Es besteht die Pflicht, die abschnittsbezogene lineare (so genannte Normal-)AfA auch tatsächlich vorzunehmen.2. Wegen des Prinzips der Gesamtgewinngleichheit ist auch bei der Gewinnermittlung nach §
BFH, Urteil vom 10.6.2010 - IV R 32/08Leitsätze1. Von dem nach § 55 Abs. 1 EStG ermittelten Pauschalwert des Grund und Bodens darf nicht nachträglich im Wege der Bilanzberichtigung ein Buchwert für in der Vergangenheit veräußerte Milchlieferrechte
BFH, Beschluss vom 16.4.2010 - IV B 94/09SachverhaltDie Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) war neben ... weiteren natürlichen Personen persönlich haftende Gesellschafterin der X-KGaA. Im Hinblick auf den Beschluss des
BMF, Schreiben vom 30.9.2010 - IV C 6 - S 2180/09/10001Nach § 6 Absatz 2 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22. Dezember 2009 (BGBl. 2009 I S. 3950, BStBl 2010 I S. 2) können die Anschaffungs- oder
BFH, Urteil vom 17.8.2010 - VIII R 42/07Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2010-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatzEine Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist auch dann vorzunehmen,
BFH, Urteil vom 14.7.2010 - X R 37/08Leitsätze1. Dänische Renteneinkünfte aus der DSS und der ATP sind im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil zu berücksichtigen .2. Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts ist stets eine
Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.7.2010 - 16 K 116/10, Rev. eingelegt (Az. BFH X R 25/10) LeitsatzEntgegen dem BMF-Schreiben vom 8.5.2009 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002, BStBl. I 2009, 633, BB-Verwaltungsreport Abele, BB 2009, 1180, Rz. 6 kann der
Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.5.2010 - 2 K 295/07, rkr.SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob die Gesellschafter nach einer Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft unter Fortführung der Buchwerte gemäß § 24
BMF, Entwurf des Schreibens vom 31.8.2010 - IV C 6 - S 2133-b/10/10001Bezugnahme: BMF-Schreiben vom 19.1.2010 - IV C 6 - S 2133-b/0, BB-Verwaltungsreport Pankoke, BB 2010, 370Stand: Vor Verbandsanhörung (08/2010)Nach § 5b EStG haben Steuerpflichtige,
BFH, Urteil vom 19.5.2010 - I R 51/09Leitsätze1. Bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ist als Bestand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der bei der Kapitalgesellschaft festgestellte Endbestand des Teilbetrags i.
FG Düsseldorf, Urteil vom 30.6.2010 - 15 K 2593/09 F, Re. eingelegt (Az. BFH VIII R 35/10)Leitsatz (des Kommentators)Das Abzugsverbot für den Übernahmeverlust in § 4 Abs. 6 UmwStG in der Fassung des StSenkG ist verfassungsmäßig.SachverhaltDie
LG Essen, Urteil vom 9.6.2010 - 42 O 100/09SachverhaltDie Verfügungsbeklagte ist ein Transport und Logistikunternehmen, an dem dem Verfügungskläger ein Geschäftsanteil von 30 % zum Nennbetrag von 30.000,- € und seiner Mutter, Frau S. E., ein Anteil