FG München, Urteil vom 22.10.2010 - 7 K 1396/08, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 100/10)LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)Forderungen, für die ein einfacher Rangrücktritt vereinbart wurde, sind auch dann zu passivieren, wenn die Tilgung nur aus künftigen
FG München, Urteil vom 18.10.2010 - 13 K 2802/08 LEITSÄTZE DES VERFASSERS1. Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte Werterhöhung ist, hängt entscheidend von der
FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 15.11.2010 - 5 K 2737/06Leitsätze (des Kommentators)1. Eine Teilwertabschreibung auf eine dem Anlagevermögen zuzuordnende 100%ige GmbH-Beteiligung unterliegt der Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG,
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.9.2010 - 2 K 2467/08Leitsätze (des Kommentators)1. Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Zurücknahme und Vergütung von Mehrwegpaletten, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 5 Abs. 1 S. 1
BFH, Urteil vom 12.10.2010 - I R 17, 18/10LEITSÄTZE (DES KOMMENTATORS)1. Das Gebot der Schriftlichkeit nach § 6a Abs. 1 EStG als Grundlage einer Pensionsrückstellung verlangt,dass sichder Inhalt der Zusage zweifelsfrei aus den schriftlichen
LG Bonn, Beschluss vom 8.11.2010 - 31 T 1103/09Volltext der Entscheidung: // BB-ONLINE BBL2011-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatzGegen die festgesetzten Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Androhung eines Ordnungsgeldes wegen der
OLG München, Beschluss vom 17.2.2011 - 31 Wx 246/10, rkr.Leitsätze1. Im Fall der Rückzahlung der Einlage gegen Rückgewähranspruch gemäß § 19 Abs. 5 GmbHG kann das Registergericht regelmäßig Nachweise für die Angaben zu Liquidität und Vollwertigkeit
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2010 - 1 K 2237/07, Rev. eingelegt(Az. BFH: I R 7/11)Leitsätze (des Kommentators)1. Eine Orientierung an der im Steuerrecht an verschiedenen Stellen zur Anwendung gelangenden Geringfügigkeitsgrenze von 10% ist
FG Berlin Brandenburg, Urteil vom 16.9.2010 - 12 K 12197/09, Rev. eingelegt (Az. BFH VIII R 48/10)LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)Der Finanzierungszusammenhang des § 7g EStG n. F. ist nur gewahrt, wenn der Investitionsabzugsbetrag für bereits getätigte
FG Münster, Urteil vom 15.12.2010 - 8 K 1543/07 E, GLeitsätze (des Kommentators)1. Die ertragsteuerliche Behandlung eines Patentlizenzvertrags als Rechtskauf oder als Dauerschuldverhältnis richtet sich nach der wirtschaftlichen
BFH, Urteil vom 17.11.2010 - I R 83/09LeitsatzFür die Verpflichtung eines Kraftfahrzeughändlers, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten - ggf. zu schätzenden -
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.10.2010 - 15 K 261/09, Rev. eingelegt (Az. BFH X R 38/10)LeitsatzIst ein Bilanzansatz für ein Wirtschaftsgut fehlerhaft und wird dieses Wirtschaftsgut bei einer Veräußerung eines Teilbetriebs mit veräußert, so ist
FG Düsseldorf, 7.10.2008 - 3 K 4126/06 FLeitsatz (des Kommentators)Eigenkapitalkonten sind im Anschluss an den BFH nur dann anzunehmen, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf diesem Konto auch Verluste verbucht werden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.9.2010 - 12 K 12163/10 Leitsatz (des Kommentators)Die zur Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG n. F. beim FA erforderlichen Angaben bedürfen keiner besonderen Form und können
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2010 - 6 K 2079/08 K, Revision zugelassen Sachverhalt:Im Anschluss an eine Außenprüfung des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung "E-Stadt" für die Jahre 1999 bis 2003 (vgl. Tz. 2.2.1 und 2.3.1 des
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 15 K 2784/09 FLeitsatz (des Kommentators)1. Das Anschaffungskostenprinzip führt zu steuermindernder Verlustverrechnung in Höhe des Kaufpreises zzgl. weiterer Einlagen oder „Zahlungen".2. Auf eine später
FG Münster, Urteil vom 15.12.2010 - 10 K 96/07 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 8/11)SachverhaltUmstritten ist die Höhe der jährlichen Auflösung eines Ausgleichspostens in der Ergänzungsbilanz.Die Klägerin betreibt ihr Unternehmen in der Rechtsform