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BFH, Urteil vom 9.9.2010 - IV R 38/08 (NV)SachverhaltI. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG; Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr (2003) die X-GmbH als Komplementärin sowie Z als Kommanditist. Im
OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2010 - 5 U 29/10 Leit- oder OrientierungssatzDer Erwerb einer Beteiligung gehört unabhängig von der hierbei geschaffenen Anteilsquote bei der Aktiengesellschaft in die Reihe vorstandsautonomer
FG Köln, Urteil vom 6.10.2010 - 13 K 4188/07Leitsätze (des Kommentators)1. Nur Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung führen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben
FG Münster, Urteil vom 9.7.2010 - 9 K 75/09 K, Rev eingelegt (Az. BFH I R 98/10)SachverhaltStreitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere des Umlaufvermögens zu begrenzen ist, wenn sich die Kurse bis zum
BMF, Schreiben vom 16.12.2010 - IV C 6 - S 2133-b/10/10001Nach § 5b Abs. 1 und § 52 Abs. 15a EStG besteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch
BFH, Urteil vom 26.8.2010 - I R 17/09Leitsätze1. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Forderung verbleibt im Rahmen eines Asset-Backed-Securities-Modells beim Forderungsverkäufer, wenn er das Bonitätsrisiko (weiterhin) trägt. Dies ist der Fall, wenn
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2010 - 6 K 1271/08 K, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 96/10)SachverhaltDer Beklagte ist mit Beschluss des Amtsgerichts "L-Stadt" vom "..." ("...") zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der "T-GmbH" (GmbH) bestellt worden.
BFH, Urteil vom 15.9.2010 - X R 21/08SachverhaltDie Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt seit 1990 ein Elektroinstallationsunternehmen. Für das Streitjahr 2004 ermittelte er seinen
BFH, Urteil vom 26.8.2010 - I R 17/09Leitsätze1. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Forderung verbleibt im Rahmen eines Asset-Backed-Securities-Modells beim Forderungsverkäufer, wenn er das Bonitätsrisiko (weiterhin) trägt. Dies ist der Fall, wenn
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BFH, Beschluss vom 15.6.2010 - X B 40/10Aus den Gründen1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der angerufene Senat lässt es dahingestellt, ob in der Beschwerdebegründung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3