FG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2010 - 6 K 2079/08 K, Revision zugelassen Sachverhalt:Im Anschluss an eine Außenprüfung des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung "E-Stadt" für die Jahre 1999 bis 2003 (vgl. Tz. 2.2.1 und 2.3.1 des
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 15 K 2784/09 FLeitsatz (des Kommentators)1. Das Anschaffungskostenprinzip führt zu steuermindernder Verlustverrechnung in Höhe des Kaufpreises zzgl. weiterer Einlagen oder „Zahlungen".2. Auf eine später
FG Münster, Urteil vom 15.12.2010 - 10 K 96/07 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 8/11)SachverhaltUmstritten ist die Höhe der jährlichen Auflösung eines Ausgleichspostens in der Ergänzungsbilanz.Die Klägerin betreibt ihr Unternehmen in der Rechtsform
BFH, Urteil vom 21.10.2010 - IV R 21/07LeitsatzEin Ergebnisabführungsvertrag ist nicht tatsächlich durchgeführt, wenn der Jahresüberschuss der Organgesellschaft nicht mit einem vororganschaftlichen Verlustvortrag verrechnet, sondern an den
FG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2010 - 3 K 3356/08 F, Rev eingelegt (Az. BFH IV R 7/11)SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Rückstellungen.Die Klägerin bildete wegen anstehender und zum jeweiligen Bilanzstichtag noch nicht
FG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2010 - 13 K 4432/08 AO, Rev eingelegt (Az. BFH I R 2/11)SachverhaltEA, war am Stammkapital der EA GmbH (GmbH) von 50.000 DM mit Geschäftsanteilen in Höhe von 45.500 DM (91 %) beteiligt. Die Anteile wurden im
FG Münster, Urteil vom 17.8.2010 - 1 K 3969/07 FLeitsätze (des Kommentators)1. Eine zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung getroffene Vergleichsvereinbarung hinsichtlich einer strittigen erfolgsabhängigen Vergütung für Beratungskosten ist
BMF, Schreiben vom 8.11.2010 - IV C 6 - S 2128/07/10001Bezugnahme: Ergebnis der Erörterungen zu TOP 19 der ESt IV/10 vom 29.9. bis 1.10.2010Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von
BMF, Schreiben vom 27.10.2010 - IV C 3 - S 2190/09/10007Bezugnahme: Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.9. bis 1.10.2010 (TOP 8 der ESt IV/10) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis
BFH, Urteil vom 25.8.2010 - I R 103/09LeitsätzeDie Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG (Stock Options) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, führt im Zeitpunkt der Einräumung
BFH, Urteil vom 9.9.2010 - IV R 38/08 (NV)SachverhaltI. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG; Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr (2003) die X-GmbH als Komplementärin sowie Z als Kommanditist. Im
OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2010 - 5 U 29/10 Leit- oder OrientierungssatzDer Erwerb einer Beteiligung gehört unabhängig von der hierbei geschaffenen Anteilsquote bei der Aktiengesellschaft in die Reihe vorstandsautonomer
FG Köln, Urteil vom 6.10.2010 - 13 K 4188/07Leitsätze (des Kommentators)1. Nur Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung führen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben
FG Münster, Urteil vom 9.7.2010 - 9 K 75/09 K, Rev eingelegt (Az. BFH I R 98/10)SachverhaltStreitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere des Umlaufvermögens zu begrenzen ist, wenn sich die Kurse bis zum
BMF, Schreiben vom 16.12.2010 - IV C 6 - S 2133-b/10/10001Nach § 5b Abs. 1 und § 52 Abs. 15a EStG besteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch
BFH, Urteil vom 26.8.2010 - I R 17/09Leitsätze1. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Forderung verbleibt im Rahmen eines Asset-Backed-Securities-Modells beim Forderungsverkäufer, wenn er das Bonitätsrisiko (weiterhin) trägt. Dies ist der Fall, wenn
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2010 - 6 K 1271/08 K, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 96/10)SachverhaltDer Beklagte ist mit Beschluss des Amtsgerichts "L-Stadt" vom "..." ("...") zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der "T-GmbH" (GmbH) bestellt worden.