BFH, Beschluss vom 11.6.2010 - IV S 1/10SachverhaltDer Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) betrieb in den Streitjahren (2001 und 2002) ein Einzelunternehmen, das nach den Feststellungen einer beim Antragsteller durchgeführten
BFH, Beschluss vom 18.3.2010 - X R 20/09SachverhaltStreitig war in der Hauptsache, ob und in welcher Höhe aktive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen sind. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr (2002)
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - X R 34/09SachverhaltDie Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger betreibt eine Apotheke; die Räumlichkeiten hierfür hatte er zunächst von seinem
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - X R 28/08SachverhaltDie Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1998 bis 2000 als Versicherungsvertreter Einkünfte aus
BFH, Urteil vom 9.12.2009 - X R 41/07SachverhaltDie Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist aufgrund eines am 15. März 2000 abgeschlossenen Vermögensberater-Vertrages für
BFH, Urteil vom 25.11.2009 - X R 27/05SachverhaltDer jetzige Insolvenzschuldner und frühere Kläger und Revisionskläger (P) war in den Jahren 1995 bis zum 4. September des Streitjahres 1997 neben einem Mitgesellschafter hälftig an einer GbR beteiligt,
BFH, Urteil vom 17.6.2010 - III R 43/06Leitsätze1. Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines
BFH, Urteil vom 22.4.2009 - I R 57/06LeitsatzDas Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen (§ 8b Abs. 3 KStG 1999 i. d. F. des UntStFG) ist im Veranlagungszeitraum 2001 nicht anwendbar (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22.1.2009
BMF, Schreiben vom 29.10.2010 - IV C 6 - S 2241/10/10002:001Bezugnahme: TOP 24 der ESt IV/10Zur Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO), die im Rahmen eines Einspruchsverfahrens hinsichtlich der Gewinnrealisierung bei Übertragung eines
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2010 - 3 K 2555/09, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 99/10)Leitsatz (des Kommentators)Als Großbetriebe klassifizierte Unternehmen, die der Anschlussbetriebsprüfung unterliegen, haben eine Rückstellung für die durch
BMF, Schreiben vom 12.11.2010 - IV C 6 - S 2144-c/07/10001Der sog. Versorgungsausgleich hat das Ziel, die von den Ehegatten während der Ehe und von Lebenspartnern i. S. des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
BFH, Urteil vom 9.9.2010 - IV R 2/10Leitsätze1. Der Entnahmewert für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte ist um einen ggf. von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden Buchwert zu vermindern (Bestätigung der Rechtsprechung) .2.
BFH, Urteil vom 25.8.2010 - I R 102/09Vorinstanz: FG Köln, vom 1.9.2009 - 13 K 93/07 (13 K 94/07)Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2010-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatzWerden Darlehen, die bereits in der Bilanz zum 31.12.1998 enthalten
BFH, Urteil vom 28.7.2010 - I R 89/09LeitsatzDie Voraussetzungen einer Organschaft gemäß §§ 14 ff. KStG 2002 sind infolge der in § 12 Abs. 3 S. 1 UmwStG 1995 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in die Position der
BMF, Schreiben vom 21.10.2010 - IV C 6 - S 2244/08/10001Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter Geltung des GmbH-Rechts vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 1. November 2008
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 4/10LeitsatzDie Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet
A. Problem und Ziel§ 51 Absatz 4 Nr. 1c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen von dem Anwendungszeitpunkt gemäß § 52 Absatz 15a EStG
FG Münster, Urteil vom 31.8.2010 - 9 K 3466/09 K, GSachverhaltStreitig ist, unter welchen Voraussetzungen bei Aktien eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG anzunehmen ist.Die Klägerin, eine