Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.3.2012 – 10 AZR 610/10 – wie folgt: Ein Betrieb wird vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfasst, wenn arbeitszeitlich überwiegend
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2012 – 9 AZR 518/10 – wie folgt: Der Arbeitnehmer hat die Kosten für die Fahrt von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück zur Wohnung grundsätzlich selbst zu tragen. Von diesem Grundsatz sind die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.2.2012 – 9 AZR 486/10 – wie folgt: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist ein reiner Geldanspruch und kann als solcher tariflichen Ausschlussfristen – wie § 18 MTV
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 – 6AZR596/10 – wie folgt: Ein Interessenausgleich ohne Namensliste kann im Unterschied zu einem Interessenausgleich mit Namensliste mangels gesetzlicher Anordnung die Stellungnahme des Betriebsrats
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.5.2012 – 1 AZB 58/11 – wie folgt: Wird in einem Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG rechtskräftig festgestellt, dass eine Vereinigung aufgrund von Satzungsmängeln zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 546/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 104/08; ) (Vorinstanz: ArbG Halle vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 6 Ca 585/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Auch
Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.4.2012 - 6 AZR 622/10 - wie folgt: Die Funktionszulage Schreibdienst war im Zeitpunkt der Ablösung des BAT durch den TVöD im September 2005 keine tarifvertraglich zustehende Funktionszulage iSd. § 5 Abs. 2 Satz 3
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.3.2012 - 3 AZN 1389/11 - wie folgt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist grundsätzlich derjenige der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 229/11 (F) - wie folgt: Eine tarifliche Leistungszulage, deren Höhe sich nach der Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber richten soll, setzt voraus, dass eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 555/09 - wie folgt: Eine Befugnis zur Anpassung eines Versorgungswerks wegen Störung der Geschäftsgrundlage kann sich dann ergeben, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Schaffung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 - wie folgt: Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs. 3 Satz
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 13.3.2012 - 1 ABR 78/10 - wie folgt: Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements haben die Betriebsparteien für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.2.2012 - 8 AZR 693/10 - wie folgt: Die Stilllegung des gesamten Betriebes gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer
Das BAG entschied in seinemUrteil vom21.2.2012 – 9 AZR 479/10 – wie folgt: Im Anwendungsbereich des TV ATZ kann der Arbeitgeber die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ablehnen, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 8 AZR 692/10 – wie folgt: Als speziellere Norm geht § 125 InsO dem allgemeinen Kündigungsschutzrecht nach § 1 Abs. 5 KSchG vor. Ein ca. 300 km entfernt vom Hauptbetrieb gelegener Betriebsteil ist
BAG , Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 225/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 14 Sa 26/09; ) (Vorinstanz: ArbG Karlsruhe vom 17.04.2009 - Aktenzeichen 11 Ca 28/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ist die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...