Das BAG entschied am 15.2.2012 - 10 AZR 111/11 - wie folgt: Notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 611 Abs. 1 BGB, dass sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Leistung von Diensten verpflichtet. Eine
Das BAG entschied am 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 - wie folgt: Verwenden tariffähige Parteien in einer Vereinbarung feststehende Rechtsbegriffe wie „Tarifvertrag“, ist davon auszugehen, dass sie die Formulierung im Sinne des Gesetzes verstanden wissen
Das BAG entschied am 8.11.2011 - 1 ABR 38/10 - wie folgt: Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur effektiven Durchführung des tariflichen Regelungsauftrags die Benennung und Entsendung von Vertretern in die erweiterte Paritätische Kommission
Das BAG entschied am 18.1.2012 - 10 AZR 612/10 - wie folgt: Eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand
Das BAG entschied am 16.11.2011 - 4 AZR 856/09 - wie folgt: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Tarifbestimmungen führt grundsätzlich entgegen der Auslegungsregel des § 139 BGB nicht zur Unwirksamkeit des Tarifvertrages als Ganzem, wenn der
BAG, Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 10/10SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der ausgezahlte Rückkaufswert einer Rückdeckungsversicherung in der Insolvenzmasse verbleibt oder an den Kläger auszuzahlen ist. Der 1947 geborene Kläger war bei der
EuGH, Urteil vom 26.1.2012 - C-586/10, Bianca, Kücük gegen Land Nordrhein-WestfalenTenorParagraf 5 Nr. 1 Buchst. a der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates
LAG Berlin, Urteil vom 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11 Leitsätze1. Pflichtverletzungen, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen bei der Einstellung geschaffen wurden, können
BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 220/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bestand. Der am 21. Januar 1947 geborene Kläger wurde am 1. September 1970 im Werk W Arbeitnehmer der R AG. Diese
BAG, Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 667/10LeitsätzeDient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar, wenn
BAG, Urteil vom 13.12.2011 - 9 AZR 399/10LeitsätzeDer vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellte Rechtssatz, dass die Dauer des Übertragungszeitraums, innerhalb dessen der Urlaubsanspruch bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2012 – 10 AZR 667/10 – wie folgt: Steht eine Sonderzuwendung im Synallagma zur erbrachten Arbeitsleistung und ist sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 8 AZR 220/11 – wie folgt: Wird bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang durch Verschweigen bestimmter Umstände ein falscher und für die Abgabe des Widerspruchs bedeutsamer Eindruck erweckt,
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 22.3.2012 – 16 Sa 1176/09 – wie folgt: Das LAG hat der Entscheidung des EuGH folgend die Beklagte verurteilt, für 15 Monate den Urlaub abzugelten und im Übrigen die Klage abgewiesen. Nach dem Urteil des EuGH
LAG Köln , Urteil vom 18.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 817/10 (Vorinstanz: ArbG Köln - Aktenzeichen 8 Ca 722/09; ) Amtliche Leitsätze: Die Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen (hier: Kassenbereich eines Supermarkts)
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2011 – 9 AZR 399/10 – wie folgt: Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs kann nach der neueren Rechtsprechung des BAG aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Dies gilt auch für
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...