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Arbeitsrecht
12.06.2012
Arbeitsrecht
BAG: Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 61/11 - wie folgt: Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II aF, § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach § 115 SGB X.

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