BAG: Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 – 6 AZR 560/10 – wie folgt: Weder aus § 4 Abs. 2 ArbZVO-Lehr noch aus Nr. 2.1 Flexi-Erlass ergibt sich ein Anspruch, auf Klassenfahrten erbrachte Arbeitsleistungen auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben zu lassen. Sieht ein Arbeitsvertrag die Verpflichtung vor, zusätzlich geleistete Arbeitsstunden durch Freizeit auszugleichen, ergibt sich daraus keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für solche Stunden. Freizeitausgleich ist bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht durch Reduzierung der Sollarbeitszeit.