Die EU-Kommission hat die Entscheidung des Parlaments zur Neuregelung bei Verbraucherkrediten begrüßt. Mit dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Verbraucherkredite soll der Finanzmarkt für Konsumentenkredite, dessen Jahresvolumen sich auf 800
LG München I, Urteil vom 23.8.2007 - 5 HK O 10734/07; nicht rechtskräftigleitsätze:1. Die gegen den Beschluss einer Hauptversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats gerichtete Anfechtungsklage kann nicht darauf gestützt werden, dass der
BGH,Urteil vom 31.10.2007 - VIII ZR 278/05leitsatz:Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des
OLG München, Urteil vom 12.12.2007 - 7 U 3750/07; nicht beschwerdefähigLeitsatz:In einem vom Unternehmer verwendeten Versicherungsvertretervertrag hält die Klausel, nach der die Verjährungsfrist für Ansprüche der Vertragsparteien abweichend von § 88
OLG München, Beschluss vom 4.1.2008 - 31 Wx 082/07; rechtskräftigLeitsätze: 1. Im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zur Erzwingung eines dem Gläubiger nach § 51b GmbHG zugesprochenen Informationsanspruchs ist der Einwand, der Gläubiger habe
BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 15/07leitsätze:1. Ein Musterfeststellungsantrag ist nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KapMuG wegen Entscheidungsreife des Hauptsacheverfahrens zurückzuweisen, wenn der Tatsachenstoff hinreichend geklärt
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 leitsatz:Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem
Das OLG München hat mit Beschluss vom 9.1.2008 - 31 Wx 066/07 - wie folgt entschieden: § 71 Abs. 3 GmbHG findet auch Anwendung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Soweit der Senat im Beschluss vom 10.8.2005 -
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 217/06 Verkündet am: 25. Oktober 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Satz 1
5 W 50/07 8 O 80/07 Landgericht Lübeck Beschluss In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig am 15. Oktober 2007 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 91/06 Verkündet am: 24. September 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 38, 58 a) Die
21 U 72/06 3/11 O 154/05 Landgericht Frankfurt am Main Verkündet am 18. April 2007 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit … hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch die Richter
Ort der Leistungserbringung des Testamentsvollstreckers URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 6. Dezember 2007(*) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuerrecht – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Dienstleistungen –
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 34/06 vom 15. November 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850 Abs. 3 lit. b Private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Kurz und Handelsrichter Dr. Schleich aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.9.2007 folgendes Z w i s c h e n -
Weist der Antragsteller im Spruch stellenverfahren seine Aktionärseigenschaft nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nach, ist sein Antrag unzulässig.
Mit Urteil vom 20.12.2007 – IX ZR 132/06 – hat der IX. Zivilsenat entschieden, dass der Wohnungsmieter eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen kann, wenn der Vermieter die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat.
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.