BGH: Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern
Mit Urteil vom 6.3.2008 - III ZR 298/05 - hat der BGH entschieden, dass auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgt, im Rahmen einer Anlageberatung erwarten darf dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird.