: Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 11.4.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum. Im Einzelnen sieht das Gesetz u.a. eine Verbesserung der Situation von Verbrauchern vor, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen, erweitert die Geltendmachung der Auskunftsansprüche im Fall der Auskunftsansprüche auch auf Dritte und erleichtert den Schutz geografischer Herkunftsangaben.
(Quelle: PM des BMJ vom 11.4.2008)Vgl. dazu den Standpunkt von Eickemeier in Heft 18/2008.