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Wirtschaftsrecht
11.04.2008
Wirtschaftsrecht
: Gericht bestätigt Geldbuße gegen Deutsche Telekom

Die EU-Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 10.4.2008 begrüßt. Es bestätigt uneingeschränkt die Bußgeldentscheidung der EU-Kommission, die 2003 wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung gegen die Deutsche Telekom verhängt wurde. Über fünf Jahre lang hatte die Deutsche Telekom für den Zugang zu den Leitungen ihres Telefonfestnetzes erhöhte Preise verlangt. Wettbewerber hatten daraufhin gegenüber der Deutschen Telekom kaum eine Chance, so dass die deutschen Verbraucher über fünf Jahre lang weder realistische Wahlmöglichkeiten hatten noch in den Genuss preislicher Wettbewerbsvorteile kamen.

Das Urteil ist nicht nur für deutsche Verbraucher von Bedeutung, denn es bestätigt generell, dass marktbeherrschende Betreiber, die ihr Leitungsnetz öffnen müssen, sich dieser Verpflichtung nicht durch ungerechtfertigte "Preisscheren" entziehen können, d.h. von Fremden höhere Gebühren verlangen als von Hauskunden.

(Quelle: PM der EU-Kommission vom 10.4.2008)

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