BGH: Gesetzliches Leistungsbestimmungsrechts des Netzbetreibers bei Bestimmung des Netznutzungsentgelts
Mit Urteil vom 4.3.2008 - KZR 29/06 - hat der BGH entschieden, dass dem Netzbetreiber nach § 6 Abs. 1 EnWG 1998 bei der Bestimmung des Netznutzungsentgelts ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht zu steht. Der Nachprüfung der Billigkeit des vom Wettbewerb nicht kontrollierten Netznutzungsentgelts steht es nicht entgegen, wenn der Preis bei Vertragschluss beziffert worden ist oder der Netznutzer eine frühere Preiserhöhung nicht beanstandet hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 13.6.2007 - VIII ZR 36/06, NJW 2007, 2540).