OLG Brandenburg: Kurzfristig rückzahlbare Überbrückungskredite stellen keinen Eigenkapitalersatz dar
Das Brandenburgische OLG hat mit Urteil vom 5.3.2008 - 7 U 88/07 - wie folgt entschieden: Kurzfristig rückzahlbare Überbrückungskredite, die der Gesellschaft für nicht mehr als drei Wochen gewährt werden und mit deren fristgerechten Rückzahlung gerechnet werden kann, stellen keinen Eigenkapitalersatz dar. Weist das Girokonto der Gesellschaft Sollstände aus, die innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden, so ist die eigenkapitalersetzende Inanspruchnahme eines von der Bank gewährten Kontokorrentkredits nicht schlüssig dargetan.