: Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet
Der Rat der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie hat am 7.4.2008 die neue Verbraucherkredit-Richtlinie endgültig gebilligt. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit durch mehr Transparenz zu verbessern. Die neue Richtlinie enthält abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (Grundsatz der Vollharmonisierung). Sauer hat sich mit der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie in seinem Editorial in Heft 9/2008 des „Betriebs-Berater" kritisch auseinandergesetzt.
Die Richtlinie bedarf zu ihrem Inkrafttreten jetzt noch der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Danach ist sie innerhalb von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.
(Quelle: PM des BMJ vom 8.4.2008)