Mit Beschluss vom 25.6.2008 – II ZB 39/07 – hatder BGH entschieden, dass der Antragsteller imSpruchverfahren lediglich seine Stellung als Aktionärinnerhalb der Anspruchsbegründungsfristdarlegen, nicht auch nachweisen muss.VolltextdesBeschl.: //
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Kartellrechtsreform, die im Mai 2004 in Kraft getreten ist, eingeleitet. Ein zentraler Punkt der Reform, welcher nunmehr überprüft werden soll, ist die Legalausnahme,
Das Bundeskabinett hat am 23.7.2008 das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält 24 Maßnahmen, die kleine und mittelständische Unternehmen in Bezug auf Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie
Das Bundessozialgericht hat am 28.7.2008 - B 1 KR 5/08 R- entschieden, dass der Anspruch auf Zulassung als Vertragskrankenhaus u.a. voraussetze, dass die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung der Versicherten
Das Bundessozialgericht stellte in seiner Entscheidung vom 28.7.2008 - B 1 KR 4/08 R - fest, dass der sogenannte Herstellerrabatt nicht für Importarzneimittel gelte. In dem Ausschluss einer Internetapotheke vom Rabattverfahren liege kein Verstoß
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 02.06.2008 Aktenzeichen: II ZA 1/07 Rechtsgebiete: EGBGB Vorschriften: EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 2 Zur Auslegung der besonderen Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB bei der
Das Bundespatentgericht entschied am 21.7.2008 - 26 W (pat) 69/05 - , dass das DDR-Staatssymbol mit Hammer, Zirkel und Ährenzkranz nicht als Marke geschützt werden kann. Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen, was das
Der zweite Senat entschied in seinem Beschluss vom 2.6.2008 - II ZA 1/07 - wie folgt: Die für Altfälle noch nicht verjährter Einlageforderungen der GmbH maßgebliche besondere Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB ist
Das Amtsgericht München entschied in seinem Urteil vom 27.8.2007 - 231 C 17158/07 -, welches nunmehr rechtskräftig geworden ist, wie folgt: Die Verweigerung eines weiteren Kredits rechtfertigt die Kündigung bestehender Kreditverträge nicht. Soweit
Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksamen Darlehensvertrages die Immobilienfondsbeteiligung eines Kapitalanlegers finanziert und die Darlehensvaluta unmittelbar an den als GbR betriebenen Fonds
Mit seinem am 16.7.2008 verkündeten Urteil hat der u. a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH eine vom Beklagten, der das Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback" unterhält, eine formularmäßige „Opt-out-Erklärung" für teilweise
Der BGH entschied mit Beschluss vom 26.5.2008 - II ZB 23/07 - wie folgt: Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG vom 22.9.2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 17.06.2008 Aktenzeichen: XI ZR 112/07 Rechtsgebiete: HGB, RBerG Vorschriften: HGB § 128 RBerG Art. 1 § 1 Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG
BGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - II ZB 23/07Leitsätzea) Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September 2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches
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