OLG Frankfurt: Schadensersatzanspruch bei missbräuchlicher aktienrechtlicher Anfechtungsklage - der Fall Zapf
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 13.1.2009 - 5 U 183/07 - im Fall Zapf die Entscheidung des LG bestätigt und Zapf zu Schadensersatz nach § 826 BGB wegen unberechtigter Anfechtungsklage gegen einen Kapitalerhöhungsbeschluss verurteilt. Nach Feststellung des Gerichts habe er von 2005 bis 2007 insgesamt 15 aktienrechtliche Verfahren betrieben, aus denen er planmäßig Einkünfte erzielt habe. An der daraus resultierenden Missbräuchlichkeit der Klage habe sich durch die inzwischen geschaffene gesetzliche Möglichkeit, eine Freigabe in einem Eilverfahren zu erreichen, nichts geändert. Eine missbräuchliche Klage ist nicht deshalb erlaubt, weil der Geschädigte die Möglichkeit erlangt hat, sich ihr - mit zeitlicher Verzögerung - teilweise zu erwehren. Aber nicht nur die Gerichte greifen gegen „räuberische Aktionäre" durch, auch die Politik handelt. Am 29.1.2009 (nach Drucklegung) stand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über Rechte von Anteilseignern im Bundestag an, die allerdings schon heute in Fachkreisen als nicht weitgreifend genug beurteilt wird.