LG München I, Beschluss vom 28.7.2008 - 5HK 0 12504/08SachverhaltDie Parteien streiten im Verfahren der einstweiligen Verfügung um die Rechte des Antragstellers in Bezug auf die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1) am 29./30.7.2008.1.
Mit Urteil vom 17.7.2008 - IX ZR 96/06 - hat der BGH entschieden: Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend.
LG München I, Urteil vom 31.3.2008 - 5HK O 20117/07SachverhaltDie Parteien streiten noch im Wege der positiven Beschlussfeststellungsklage um das Zustandekommen eines Beschlusses während einer Hauptversammlung der Beklagten.Am 29.9.2007 fand in den
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 02.07.2008 Aktenzeichen: IV ZB 5/08 Rechtsgebiete: ZPO Vorschriften: ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO § 180 Zur Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften der §§ 178 Abs. 1 Nr.
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 17.07.2008 Aktenzeichen: IX ZR 96/06 Rechtsgebiete: BGB, ZPO Vorschriften: BGB § 929 BGB § 930 ZPO § 253 Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 10.07.2008 Aktenzeichen: IX ZB 152/07 Rechtsgebiete: InsVV Vorschriften: InsVV § 8 Abs. 3 Hat das Beschwerdegericht bei der Bemessung eines Zuschlags für die lange Verfahrensdauer berücksichtigt,
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 07.07.2008 Aktenzeichen: II ZR 26/07 Rechtsgebiete: InsO, ZPO Vorschriften: InsO § 259 ZPO § 51 ZPO § 559 Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach
Mit Beschluss vom 10.7.2008 - IX ZB 152/07 - hat der BGH entschieden: Hat das Beschwerdegericht bei der Bemessung eines Zuschlags für die lange Verfahrensdauer berücksichtigt, dass es "Zeitspannen verminderten Aufwands des Insolvenzverwalters"
Mit Urteil vom 7.7.2008 - II ZR 26/07 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den
Mit Urteil vom 2.6.2008 ‑ II ZR 210/06 - hat der BGH entschieden, dass organschaftliche Vertreter einer kapitalsuchenden Gesellschaft, die Anlageinteressenten persönlich mit dem Anspruch gegenüber treten, sie über die für eine Anlageentscheidung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 29.7.2008 einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher
Das Bundeskabinett hat am 30.7.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor: Verstöße
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.7.2008 – X ZB 8/08 – entschieden: Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 15.07.2008 Aktenzeichen: X ZB 8/08 Rechtsgebiete: ZPO Vorschriften: ZPO § 130 Nr. 6 ZPO § 130a Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 18.06.2008 Aktenzeichen: VIII ZR 154/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 157 D BGB § 157 Ga Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 27.06.2008 Aktenzeichen: V ZR 83/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 267 BGB § 362 a) Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 17.07.2008 Aktenzeichen: IX ZB 225/07 Rechtsgebiete: InsO Vorschriften: InsO § 26 InsO § 34 Abs. 2 Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist
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