BGH: Zur Pflicht des Insolvenzverwalters, seine Leistungsfähigkeit bzgl. neu begründeter Forderungen zu prüfen
Mit Beschluss vom 25.9.2008 ‑ IX ZR 235/07 - hat der BGH entschieden: Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche (Klarstellung von BGHZ 159, 104, 110).