Mit Urteil vom 5.11.2009 – 5 HKO 13585/09 – hat das LG München I entschieden: Die Vorschrift des § 293a Abs. 1 AktG findet auch auf einen stillen Beteiligungsvertrag Anwendung, der als Teilgewinnabführungsvertrag und damit als Unternehmensvertrag im
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Mit Urteil vom 15.12.2009 -3-5 O 208/09 - hat das LG Frankfurt entschieden, dass die Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank keinen Bestand, weil im Entlastungszeitraum der (vollständige) Beteiligungserwerb der Dresdner
Mit Urteil vom 11.3.2010 - Rs. C-522/08 - hat der EuGH entschieden: Eine nationale Regelung,wonach es Unternehmen zum Schutz der Endnutzer untersagt ist, den Abschluss eines Vertragsüber die Erbringung von Telekommunikationsdiensten davon abhängig zu
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 15.12.2009 - 3-5 O 208/09SachverhaltDie Beklagte ist eine deutsche Großbank.Am 31. August 2008 wurde bekannt gegeben, dass zwischen der Beklagten lind der Allianz SE (im Folgenden Allianz) vereinbart worden sei, dass
LG München I, Urteil vom 5.11.2009 - 5 HK O 13585/09sachverhaltDie Parteien streiten um die Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptversammlung der Beklagten.Am 1.4.2004 schloss die Beklagte mit der N... GmbH N..., D... (im Folgenden: N... GmbH) einen
OLG München , Beschluss vom 22.02.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 162/09 (Vorinstanz: AG München vom 11.11.2009 - Aktenzeichen HRB 54822; ) Amtliche Leitsätze: Ein in das Handelsregister eingetragener Gesellschafterbeschluss über die Bestellung eines
BGH , Beschluss vom 18.01.2010 - Aktenzeichen II ZR 31/09 (Vorinstanz: KG vom 09.01.2009 - Aktenzeichen 14 U 46/07; ) (Vorinstanz: LG Berlin vom 16.02.2007 - Aktenzeichen 22 O 254/06; ) Amtliche Leitsätze: Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer
BGH , Beschluss vom 18.01.2010 - Aktenzeichen II ZR 61/09 (Vorinstanz: KG vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 23 U 116/08; ) (Vorinstanz: LG Berlin vom 08.04.2008 - Aktenzeichen 4 O 72/06; ) Amtliche Leitsätze: a) Eine Mantelverwendung, auf die die Regeln
EuGH, Urteil vom 11.3.2010 - Rs. C-522/08 Telekomunikacja Polska SA w Warszawie gegen Prezes Urzędu Komunikacji ElektronicznejSachverhalt1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinien 2002/21/EG des Europäischen
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das wichtigste Instrument zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa. Mit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags hat die EU nun die rechtliche Grundlage zum Beitritt zu der
Das OLG München hat mit Beschluss vom 22.2.2010 - 31 Wx 162/09 - entschieden: Ein in das Handelsregister eingetragener Gesellschafterbeschluss über die Bestellung eines Geschäftsführers kann als nichtig gelöscht werden, wenn er durch seinen Inhalt
Mit Beschluss vom 18.1.2010 - II ZR 31/09 - hat der BGH entschieden: Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt, der am 15.3.2010 den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt wurde.Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 11.3.2010 - I ZR 123/08 - entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen
Mit Beschluss vom 18.1.2010 - II ZR 61/09 - hat der BGH entschieden: Eine Mantelverwendung, auf die die Regeln der sog. "wirtschaftlichen Neugründung" anwendbar sind, kommt nur in Betracht, wenn die Gesellschaft eine "leere Hülse" ist, also kein
Mit Urteil vom 26.2.2010 - 9 U 164/08 - hat der für das Bankrecht zuständige 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Mio. Euro zu zahlen. Die Bank hat ihren
Der BGH hat mit Urteil vom 7. 10.2009 - I ZR 150/07 - entschieden: Bietet die Deutsche Telekom ihren Festnetzkunden eine Rufumleitung an, durch die Anrufe aus dem Festnetz nicht zu der gewählten Mobilfunknummer des Kunden, sondern unmittelbar zu
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