KG Berlin: Irreführung bei der Werbung mit einer DIN-Norm
Mit Beschluss vom 20.4.2010 – 5 W 92/10 – hat das KG Berlin entschieden: Wird in einer Werbung eine DIN-Norm in Bezug genommen, die bei Angaben des Produktherstellers zu bestimmten Werten seiner Produkte (hier: Wärmedämmungswerte) weitere Verfahrensangaben (betreffend die Feststellung dieser Werte) fordert, dann bezieht sich diese Erfordernis grundsätzlich nur auf Angaben des Herstellers selbst und nur auf solche auf dem Produkt oder seiner Verpackung, nicht aber auf die Angabe dieser Werte durch einen Händler in dessenWerbung für diese Produkte.