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Wirtschaftsrecht
14.06.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Preisnachlass nur für Vorratsware

Mit Urteil vom 10.12.2010 - I ZR 195/07 - hat der BGH entschieden: Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.

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