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Wirtschaftsrecht
10.06.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Vor Fälligkeit geleistete Zahlungen unter Ausnutzung eines befristet eingeräumten Skontos – keine inkongruente Deckung

Mit Beschluss vom 6.5.2010 – IX ZR 114/08 – hat der BGH entschieden: Zahlt der Schuldner vor Fälligkeit unter Ausnutzung einer befristet eingeräumten Möglichkeit zum Skontoabzug, ist die dadurch bewirkte Deckung regelmäßig nicht inkongruent.

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