BGH: Vor Fälligkeit geleistete Zahlungen unter Ausnutzung eines befristet eingeräumten Skontos – keine inkongruente Deckung
Mit Beschluss vom 6.5.2010 – IX ZR 114/08 – hat der BGH entschieden: Zahlt der Schuldner vor Fälligkeit unter Ausnutzung einer befristet eingeräumten Möglichkeit zum Skontoabzug, ist die dadurch bewirkte Deckung regelmäßig nicht inkongruent.