: Neues Vergaberecht in Kraft getreten
Am 10.5.2010 wurden die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht. Damit treten die Änderungen am 11.6.2010 in Kraft. Ab Inkrafttreten sind für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A in der Ausgabe 2009 anzuwenden. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist nach der Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung. Eine Sonderregelung betrifft Vergabeverfahren, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist und die bis zu drei Monate nach Inkrafttreten begonnen werden. Diese können nach den alten Vorschriften abgewickelt werden, wenn der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung festlegt.
(PM forum vergabe e.V. vom 11.6.2010)